pe israelischer Journalisten nach Beirut, die von der Armee eingeladen war. Von Ost- nach Westbeirut zu fahren bedeute nicht, Landesgrenzen zu überschreiten. Nach dem Gesetz bestand also kein Unterschied zwischen den beiden Teilen Beiruts; somit war es auch kein Delikt. In dem Gespräch mit Arafat sah der Staatsanwalt ebenfalls kein Vergehen. Denn, wie gesagt, die gesetzliche Lage damals war, daß jedes Gespräch mit einem feindlichen Agenten - und das waren welche - ein Verbrechen ist, das mit bis zu 14 Jahren Gefängnis zu bestrafen ist. Mit zwei Ausnahmen: erstens, wenn der Angeklagte beweisen kann, daß er einen guten Grund für das Gespräch hatte; und zweitens, wenn er beweist, daß er keine Absicht hatte, Israel zu schädigen und daß auch kein Schaden entstanden ist. Beides hängt von der Beurteilung des Richters ab. In meinem Fall entschied der Staatsanwalt, daß dieses Treffen einen guten Grund hatte, daß ich für den Frieden arbeiten wollte und die Sicherheitsdienste nicht glaubten, daß ich die Sicherheit schädigen wollte oder dem Staat einen Schaden zugefügt hatte. Damit war die Sache zu Ende. Daraufhin hat man dann später die Gesetzeslage geändert und jedes Treffen mit der PLO, ganz egal ob aus gutem oder schlechtem Grund, untersagt.
Das war im Juli 1982. Ein paar Monate später trafen wir Arafat bei einem UNO-Treffen in Genf. Einen Tag später flog er nach Tripoli und war dort während der Belagerung. Im Januar 1983 ließ er uns durch Sartawi entladen, eine Delegation nach Tunis zu schicken. Danach veröffentlichten wir zum erstenmal ein gemeinsames Kommunique: "Eine Delegation der Führung der PLO